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Datenschutzerklärung

 

Verantwortlich im Sinne des Datenschutzgesetzes:

 

Förderverein Kölner Rheinpark e.V.  c/o G.Böckmann, Pützlachstr.89, 51061 Köln

 

E-Mail: fv-rheinpark@rheinpark-köln.de

 

Datenschutz

 

Als Webseitenbetreiber nehmen wir den Schutz aller persönlichen Daten sehr ernst. Alle personenbezogenen Informationen werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt, wie in dieser Datenschutzerklärung erläutert.

 

Unserer Webseite kann selbstverständlich genutzt werden, ohne dass Sie persönliche Daten angeben. Wenn Sie sich per Kontaktformular an uns wenden, werden Ihre Angaben aus dem Formular (z.B. Anfragen oder Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen) inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert.

 

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. A DSGVO) Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

 

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschossener Bearbeitung). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen - bleiben unberührt.

 

Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt persönliche Daten wie z.B. Name, Adresse oder E-Mail abgefragt werden, wird dies auf freiwilliger Basis geschehen. Niemals werden von uns erhobene Daten ohne Ihre spezielle Genehmigung an Dritte weitergegeben.

 

Wir nutzen zur Sicherung unserer Daten übliche Sicherheitssysteme. Datenübertragung im Internet, wie zum Beispiel über E-Mail, kann immer Sicherheitslücken aufweisen. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Fotos auf der Internetseite

 

Sofern bei den Informationen über unsere Aktivitäten personenbezogene Daten in Form von Fotos verarbeitet werden, legen wir großen Wert darauf, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Daher werden wir keine Fotos mit identifizierbaren Personen ohne deren Einwilligung verwenden. Dies ist aber z.B. bei Flächenfotos von Veranstaltungen mit zahlreichen Personen nicht immer möglich. Sollten Sie sich dennoch in Ihren Rechten verletzt fühlen, werden wir auf Ihr Verlangen die betreffenden Fotos unverzüglich aus dem Internet herausnehmen.

 

Auskunft, Löschung, Sperrung

 

Zu jedem Zeitpunkt können Sie sich über die personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Nutzen der Datenverarbeitung informieren und unentgeltlich eine Korrektur, Sperrung oder Löschung dieser Daten verlangen. Bitte nutzen Sie dafür die im Impressum angegebenen Kontaktwege. Für weitere Fragen zum Thema stehen wir Ihnen ebenfalls jederzeit zur Verfügung.

 

Server-Log-Files

 

Der Seiten-Provider erhebt und speichert automatisch Daten in Server-Log Files, die von Ihrem Browser an uns übermittelt werden. Diese Daten enthalten:

 

– Browsertyp/ Browserversion

 

– Betriebssystem des Rechners

 

– Referrer URL

 

– Hostname des zugreifenden Rechners

 

– Uhrzeit der Serveranfrage

 

Diese Daten sind nicht personenbezogen. Es erfolgt keine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen. Wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden, behalten wir uns das Recht vor, diese Daten nachträglich zu überprüfen.

 

Cookies

 

Viele Internetseiten verwenden Cookies. Cookies sind unschädlich für Ihren Rechner und virenfrei. Sie dienen dazu, Internet-Angebote für die Besucher einer Webseite freundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden und die Ihr Browser verwendet.

 

Wir verwenden in der Regel so genannte „Session-Cookies“. Diese werden nach Verlassen unserer Seite automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Computer gespeichert, bis Sie diese löschen. Diese Cookies helfen dabei, Ihren Rechner beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

 

Über die Browsereinstellungen können sie festlegen, dass Sie über neue Cookies informiert werden und Cookies jeweils annehmen müssen. Ebenso können Sie die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen oder das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Werden Cookies desaktiviert, kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

 

Änderung der Datenschutzbestimmungen

 

Unsere Datenschutzerklärung können in unregelmäßigen Abständen angepasst werden, damit sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen oder um Änderungen unserer Informationsprozesse oder Leistungen umzusetzen, z. B. bei der Einfügung neuer Angebote. Für Ihren nächsten Besuch gilt dann automatisch die neue Datenschutzerklärung.

 

Kontakt zum/zur Datenschutzmitarbeiter/in

 

Für Fragen zum Datenschutz schicken Sie uns bitte eine Nachricht an mailto:fv-rheinpark@rheinpark-köln.de mit dem Betreff „Datenschutz“.

 

Diese Erklärung wurde bei datenschutzerklärungmuster.de erstellt.

 

Satzung als pdf zum Download
Satzung24_11_2014.pdf
PDF-Dokument [215.2 KB]

Satzung des  „Förderverein Kölner Rheinpark e.V.“

 

§ 1 Name, Sitz

 

Der Verein, in dem sich Freunde und Förderer des Rheinparks zusammengeschlossen haben, führt den Namen „Förderverein Kölner Rheinpark e.V.“.

Er hat seinen Sitz in Köln und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen.

 

 

§ 2 Zweck des Vereins

 

Durch die Bundesgartenschau 1957 ist der Rheinpark in seiner heute noch weitgehend erhaltenen Gestalt entstanden. Seine Lage am Strom mit dem auenbetonten Landschaftscharakter entlang der Uferpromenade, großzügige Wiesenflächen, zahlreiche Becken, Springbrunnen und Wasserfontänen, die Detailgestaltung der Gartenbereiche, Wegeführungen, die Architektur der Gastronomiegebäude und Ausstattungselemente sowie zahlreiche Skulpturen spiegeln die Gartenarchitektur der 50er Jahre wieder. Diese Strukturen machen den Rheinpark zu einer der schönsten Parkanlagen, die mehrfach mit Preisen ausgezeichnet wurde. Die zweite Bundesgartenschau 1971 veränderte dessen Gesicht kaum. Die Gesamtanlage steht unter Denkmalschutz.

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar das Ziel, den Rheinpark zu fördern und seinen Erhalt, seine Pflege und Weiterentwicklung als denkmalgeschützte Anlage zu unterstützen. Er dient damit ausschließlich gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“.

 

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, mit denen pflegerische sowie Unterhaltungs- und ausstattungsbezogene Maßnahmen unterstützt werden sowie durch Führungen und Informationsveranstaltungen.

 

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Eintritt und Austritt erfolgen durch schriftliche Erklärungen gegenüber dem Vorstand. Dieser entscheidet über die Aufnahme nach freiem Ermessen

 

Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Die Pflicht zur Zahlung des Beitrages für das laufende Geschäftsjahr wird durch den Austritt nicht berührt.

 

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen und von Umlagen im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Der Beschluss der Mitgliederversammlung über die Streichung soll dem Mitglied mitgeteilt werden.

 

Der Vorstand entscheidet ferner durch schriftlichen Bescheid über den Ausschluss eines Mitglieds, wenn dieses gegen die Interessen oder die Satzung des Vereins verstößt. Gegen diesen Bescheid steht dem Mitglied der Einspruch innerhalb von vier Wochen zu. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Vor der Beschlussfassung muss die Mitgliederversammlung dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme geben. Der Beschluss der Mitgliederversammlung ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzusenden. Der Beschluss ist endgültig. Eine Anfechtung ist nur nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zulässig.

 

 

§ 4 Beiträge, Geschäftsjahr

 

Der Jahresbeitrag für natürliche und juristische Personen wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Dessen Fälligkeit und weitere Einzelheiten regelt die Mitgliederversammlung. Der Jahresbeitrag ist bis zum 31. März eines jeden Jahres für das laufende Geschäftsjahr fällig.

 

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 5 Verwendung der Vereinsmittel

 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

§ 6 Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind:

a. die Mitgliederversammlung

b. der Vorstand

 

§ 7 Mitgliederversammlung

 

Einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der zu besprechenden Punkte beim Vorstand beantragt.

 

Die Mitgliederversammlungen werden von dem Vorsitzenden einberufen und geleitet. Ihre Einberufung muss schriftlich mindestens 14 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgen.

 

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von 2 Jahren.

 

Aufgabe der Mitgliederversammlung ist insbesondere:

 

  1. Die Wahl des Vorstandes

  2. Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes

  3. Entgegennahme des Kassenberichtes des Vorstandes und des Berichtes der Kassenprüfer

  4. Entlastung des Vorstandes

  5. Wahl von 2 Kassenprüfern

  6. Festsetzung des Jahresbeitrages

 

Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

 

Über die Mitgliederversammlung fertigt der Schriftführer eine Niederschrift an, die von ihm und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

 

§ 8 Vorstand

 

Der Vorstand setzt sich zusammen aus

  • der oder dem Vorsitzenden,

  • der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden

  • der Geschäftsführerin bzw. dem Geschäftsführer

  • der Schatzmeisterin bzw. dem Schatzmeister

  • der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer

  • und mindestens zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzer

Darüber hinaus kann eine Pressesprecherin bzw. ein Pressesprecher gewählt werden.

 

In diese Vorstandsämter können nur Vereinsmitglieder gewählt werden. Ferner kann auf Anforderung des Vorstands der Leiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln eine Person benennen, die beratend an Vorstandssitzungen teilnimmt.

 

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Seine Tätigkeit ist ehrenamtlich. Entstehende Aufwendungen können erstattet werden. Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung des Vorstandes.

 

Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Geschäftsführer und der Schatzmeister sind Vorstand i.S.d. § 26 BGB. Je zwei dieser Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung berechtigt.

 

§ 9 Auflösung des Vereins

 

Die Mitgliederversammlung, in der über eine Auflösung des Vereins beschlossen werden soll, muss abweichend von § 7 mit einer Frist von mindestens einem Monat vor dem Sitzungstermin einberufen werden. Der Beschluss zur Auflösung des Vereins muss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst werden.

 

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Köln mit der Maßgabe, es unmittelbar und ausschließlich für die gemeinnützige Förderung des Kölner Rheinparks zu verwenden.

 

§ 10 Sonstige ergänzende Bestimmungen

 

Soweit diese Satzung keine ausdrückliche Regelung trifft, finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über den eingetragenen Verein Anwendung.

 

Köln, den 24.11.2014

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